Mittwoch, 21. August 2024

Es geht voran bei der Individualbesteuerung!  

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) hat sich bei ihren Beratungen von gestern Montag und heute Dienstag für die Einführung einer Individualbesteuerung ausgesprochen. Dabei setzte sich der Gegenvorschlag knapp durch. So kann in der Herbstsession endlich eine zentrale Forderung der GLP angegangen und unser Steuersystem den heutigen Lebensrealitäten angepasst werden.

«Die Grünliberalen begrüssen es, dass mit dem Ja zum Gegenvorschlag die Individualbesteuerung rasch eingeführt werden kann», unterstreicht GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy. «Damit wird nicht nur eine Ungerechtigkeit in unserem Steuersystem beseitigt, sondern vielmehr auch für mehr Gleichstellung bei der Erwerbsarbeit gesorgt. Vor allem aber ist die Individualbesteuerung eine dringend notwendige Massnahme, um unser Fachkräftepotenzial besser auszuschöpfen.» 

 

Die separate Besteuerung von Eheleuten bietet verheirateten Paaren starke Anreize, ihre Berufspensen zu erhöhen. «Oft sind es Frauen, die im Job zurückstecken, da die Steuern ihren Lohn für vermehrte Erwerbsarbeit gleich wieder auffressen. Fällt diese Hürde mit der Individualbesteuerung weg, dürfte das für bis zu 50'000 zusätzliche Beschäftigte sorgen», so Bertschy, die sich als Mitglied der WAK-N seit Jahren dafür einsetzt, dass Ehepaare nicht mehr gemeinsam veranlagt werden.   

 

Aus volkswirtschaftlicher Sicht kann der neue Erwerbsanreiz fürs zweite Haushaltseinkommen kaum hoch genug eingeschätzt werden. Selbst die OECD empfiehlt der Schweiz seit längerem, die Individualbesteuerung einzuführen, um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu erhöhen. Die Individualbesteuerung ist denn auch in den meisten europäischen Ländern zumindest wahlweise üblich.  

 

Für die Grünliberalen ist es höchste Zeit, dass die gemeinsame Veranlagung verheirateter Paare abgeschafft wird. «Diese entstammt dem Familienbild der Nachkriegszeit», bringt es Kathrin Bertschy auf den Punkt. Längst teilen sich Paare Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung auf. Und sie haben das Recht, frei über ihren Zivilstand zu entscheiden, ohne für ihre Wahl steuerliche bestraft zu werden.